Finanzstrafsachen

Das Finanzstrafrecht umfasst das Abgabenstrafrecht - also Steuer- und Zollstrafrecht. Wird man ungeplant mit Themen in diesem Zusammenhang konfrontiert, ist oft rasches Handeln angezeigt. Wir lassen Sie auch in diesem Punkt nicht allein und übernehmen auf Wunsch Ihre Vertretung bei Finanzstrafverfahren.

Unser Ziel ist es, unsere Klienten auf ihrem Erfolgsweg zu unterstützen. Wir wollen für Sie rechtzeitig Chancen erkennen, Risiken aufzeigen und langfristige Strategien entwickeln.

Ihre Vorteile

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Finanzstrafrecht. Durch laufende Fortbildung halten wir unser Know-how und die umfassenden juridischen Kenntnisse auf dem aktuellsten Stand. Wir kümmern uns um die Vorbereitung eines Finanzstrafverfahrens und vertreten unsere Klienten auf Wunsch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

Wir stehen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzstrafrecht jederzeit zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall.